Der Verkehrsverbund Luzern (VVL) existiert seit dem 1. Januar 2010 als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Er ist aus dem Zusammenschluss des Zweckverbands für den öffentlichen Agglomerationsverkehr Luzern (öVL), der Geschäftsstelle Passepartout und der kantonalen Abteilung öV entstanden.
Der VVL plant und finanziert den öV im Kanton Luzern und führt die Geschäftsstelle des Tarifverbundes Passepartout. Er strebt einen leistungsfähigen und attraktiven öV an.
Oberstes Organ des VVL ist der Verbundrat, der für die strategische Führung verantwortlich ist. Er besteht im Normalfall aus sieben Mitgliedern, wovon drei Mitglieder vom Kanton und vier Mitglieder von den Gemeinden gestellt werden.
Präsident
Thomas Buchmann
Vertreter Kanton Luzern
Hansjörg Kaufmann
Vertreter Stadt und Agglomeration Luzern
Adrian Borgula
Matthias Senn
Vertreter Land-Gemeinden
Willi Bucher
Die operative und betriebliche Führung des VVL ist in der Verantwortung des Geschäftsleiters und seiner zehn Mitarbeitenden.
Während der VVL für die Planung und Organisation des öffentlichen Personenverkehrs zuständig ist, konzipiert und organisiert die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur die notwendige Infrastruktur.
Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen des VVL: