Der Verbundrat des Verkehrsverbunds Luzern (VVL) nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die seit Februar 2020 andauernden Verhandlungen mit der Verkehrsbetriebe Luzern AG (VBL) auch mit dem neuen VBL-Verwaltungsrat noch zu keinem Ergebnis geführt haben. Der Verbundrat ist wie das Bundesamt für Verkehr (BAV) nicht bereit, auf seine Rückzahlungsforderungen von Subventionsgeldern in der Höhe von rund 16 Millionen Franken zu verzichten. Er hat der VBL nun nochmals einen Lösungsvorschlag unterbreitet. Den Vorschlag der VBL, welche eine Rückerstattung an zahlreiche Bedingungen knüpft, lehnt er jedoch ab. Sofern sich nicht zeitnah eine Lösung abzeichnet, sieht sich der Verbundrat in Abstimmung mit dem BAV gezwungen, eine Rückforderungsverfügung erlassen zu müssen.