Gemäss Gesetz über den öffentlichen Verkehr (öVG) werden die Kosten im öV den Luzerner Gemeinden weiterverrechnet.
Als Grundlage dienen zur Hälfte die gewichteten Haltestellenabfahrten sowie zur Hälfte die Wohnbevölkerung.
![]() |
Faktor 0.5 für Trolleybus Faktor 1 für Bus Faktor 2 für Schiff Faktor 3 für Bahn |
|
× |
|
|
![]() |
Anzahl Einwohner (EW) und Arbeitsplätze (AP) im Umkreis einer Haltestelle (Bus 300 m / Schiff und Bahn 1000 m) |
|
× |
|
|
![]() |
Anteil des Angebots, das den Gemeinden angerechnet wird. Abweichungen gibt es zum Beispiel bei Haltestellen, die an der Kantonsgrenze liegen.
|
|
× |
|
|
![]() |
Anzahl Abfahrten pro Linie und Haltestelle, unterteilt nach Montag bis Freitag, Samstag und Sonntag.
|
|
× |
|
|
![]() |
Anteil der Gemeinde an der Haltestelle innerhalb des Radius (Bus 300 m / Schiff und Bahn |
|
= |
|
|
|
Die gewichteten Haltestellenabfahrten bilden 50 Prozent des Verteilschlüssels. |
Die Haltestellenübersicht zeigt die Erschliessung jeder Haltestelle mit der Anzahl Einwohner und Arbeitsplätze.
(Haltestelleneinzugsgebiete unter Karteninhalt einblenden)